Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

Das geltende Abstammungsprinzip (ius sanguinis) wird durch das Geburtsortprinzip (ius soli) ergänzt. Bis 2000 bekamen nur Menschen, die zumindest einen deutschen Elternteil hatten, automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Seitdem gilt für die Personen, die nach 1990 geboren sind, neben dem ius sanguinis (Geblutsrecht / Abstammungsprinzip) auch das ius soli (Recht des Bodens). Das heißt, dass eine Geburt in Deutschland unter bestimmten Bedingungen zum Tragen der deutschen Staatsangehörigkeit berechtigt. Bei ausländischen Eltern muss sich mindestens ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben. Bis 2014 müssen sich die Ius-soli-Deutschen beim Erreichen der Volljährigkeit allerdings zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden (Optionspflicht).

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