Zuwanderungsgesetz

Durch die Verabschiedung des ersten Zuwanderungsgesetzes für Deutschland erkennt der deutsche Staat offiziell an, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist. Das Gesetz soll die bestehenden Verfahren vereinfachen: Aus vielen verschiedenen Aufenthaltstiteln werden zwei: die befristete „Aufenthaltserlaubnis“ und die unbefristete „Niederlassungserlaubnis“. Für eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis werden dennoch hohe Hürden gesetzt.  Neben neuen Fördermaßnahmen wird die Teilnahme an „Integrationskursen“ verpflichtend für alle, die eine Einbürgerung anstreben.  Es gibt außerdem zum ersten Mal gesetzlich festgelegte Sprachkurse. Besondere Regelungen und Möglichkeiten sieht das Gesetz für „hoch Qualifizierte“ und Studierende vor. Migrant*innen, die als hoch qualifiziert gelten,  wie etwa Wissenschaftler*innen und Ingenieur*innen, erhalten schneller eine Niederlassungserlaubnis. Ausländische Studierende an deutschen Hochschulen erhalten nach ihrem Abschluss eine Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr, um eine Stelle in Deutschland zu suchen. Der deutsche Staat entscheidet somit aufgrund der Qualifikation von Migrant*innen, wer eine Aufenthaltserlaubnis erhält.
Im Bereich des Aufenthaltsrechts hat nach Auffassung von Kritiker*innen das Gesetz kaum Verbesserungen geschaffen, da unter anderem an dem System von Kettenduldungen festgehalten und keine flächendeckende Einführung von Härtefallkommissionen wurde.

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