Anwerbung von „Vertragsarbeitern“ für die DDR

Seit den 1960er Jahren schließt auch die DDR zwischenstaatliche Anwerbeabkommen, um Arbeitskräfte zu gewinnen. Ihre Arbeits- und Lebensbedingungen ähneln denen der „Gastarbeiter*innen“ in Westdeutschland. Sie werden in Sammelunterkünften untergebracht und müssen meist körperlich schwere Arbeiten verrichten. Anders als in Westdeutschland

dürfen die Arbeitsmigrant*innen nicht aus den Sammelunterkünften in die Städte ziehen. Die „Vertragsarbeiter*innen“ leben daher weitgehend isoliert von der Gesellschaft. Bis 1968 werden Verträge mit Nicaragua, Jemen, Polen und Ungarn geschlossen; es folgen Algerien (1974), Kuba (1978), Mosambik (1979), Vietnam (1980) und Angola (1984). Zwei Drittel der Arbeitsmigrant*innen kommen aus Vietnam.

Bild: „Vertragsarbeiter in der Trabant-Fabrik in Zwickau“, 1990.

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