„Anwerbestopp“ in der BRD

Der „Anwerbestopp“ vom 23. November 1973 markiert das Ende der staatlich geregelten Anwerbung von Ausländer*innen in der BRD. Für Arbeiter*innen aus Ländern, die nicht zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gehören, wird die Migration in die BRD nun erheblich erschwert. Vorgeschobenes Argument ist die globale Ölkrise.

Strukturwandel und eine Verlangsamung des Wirtschaftswachstums erhöhen die Arbeitslosigkeit in Deutschland. Deutsche Institutionen versuchen deshalb, ausländische Arbeitskräfte in ihre Herkunftsländer abzuschieben. Eine „Rückkehrprämie“ von 10.000 Mark soll ab 1983 Anreize dafür schaffen. Weil Rückkehrer*innen aber auf das Recht verzichten müssen, wieder nach Deutschland einzureisen, bleiben mehr Arbeiter*innen in Deutschland als in den Jahren zuvor und sie holen ihre Familien nach.

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